Anmeldung Finanzamt
Innerhalb von einem Monat nach der Gewerbeanmeldung bzw. des Beginns der selbständigen Tätigkeit ist die Betriebseröffnungsanzeige an das zuständige Finanzamt zu erstatten. Durch diese Anzeige an Finanzamt wird entweder eine Steuernummer neu vergeben oder die bestehende Steuernummer auf die betriebliche Veranlagung umgestellt.
Aufgrund der angegeben Umsatzzahlen wird festgelegt, ob es sich beim Gründer um einen umsatzsteuerlichen Kleinunternehmer ( Umsatz < € 30.000,–) handelt oder nicht. Handelt es sich um einen umsatzsteuerpflichtigen Unternehmer (oder Kleinunternehmer mit Regelbesteuerungsantrag) wird automatisch eine UID-Nummer vergeben. Das Finanzamt legt somit über die Betriebseröffnungsanzeige fest, welche Erklärungen vom Steuerpflichtigen abzugeben sind.
Wird ein Einzelunternehmen gegründet, ist das Formular Verf24 auszufüllen. Wird eine Personengesellschaft (OG, KG, GbR usw.) gegründet, ist das Formular Verf16 zu verwenden. Damit die Sache nicht zu einfach wird, gibt es für die GmbH und die AG noch das Formular Verf15.