Gewerbeordnung

Die Gewerbeordnung 1994 ist die zentrale berufs- und unternehmensrechtliche Regelung in Österreich.

Wer braucht überhaupt einen Gewerbeschein?

Die Gewerbeordnung regelt, dass jeder, der eine gewerbliche Tätigkeit ausübt, eine Gewerbeberechtigung benötigt, welche von der zuständigen Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft / Magistrat) ausgestellt wird. Eine gewerbliche Tätigkeit liegt vor, wenn diese selbständig (eigene Gefahr und Rechnung), regelmäßig und mit Gewinnerzielungsabsicht ausgeübt wird. Regelmäßig wird eine Tätigkeit dann ausgeübt, wenn Wiederholungsabsicht besteht bzw. sie üblicherweise längere Zeit in Anspruch nimmt.

Vom Anwendungsbereich der Gewerbeordnung sind jedoch bestimmte Tätigkeiten ausgenommen.

  • Beeideter Sachverständiger / Zertifizierungsstelle
  • Häusliche Nebenbeschäftigung
  • Heilkunde
  • Herausgabe periodischer Druckwerke (Medienunternehmen)
  • Privatzimmervermietung (10-Betten-Regelung)
  • Land- und Forstwirtschaft / Tierzucht
  • Rechtsberatung / Vertretung
  • Selbständige Trainer
  • Veranstaltungen
  • Verrichtungen einfachster Art
  • Kinderbetreuung
  • Literarische Übersetzungen

Details zu den ausgenommenen Tätigkeiten finden sie hier.

Welche Arten und Gewerben gibt es?

Die Gewerbeordnung unterscheidet 4 Arten von Gewerben:

  • freie Gewerbe
    (ohne Befähigungsnachweis, seit 2013 österreichweit gleich geregelt – Liste freie Gewerbe)
  • reglementierte Gewerbe und Handwerk
    (unterschiedliche Befähigungsnachweise – Liste reglementierte Gewerbe)
  • Rechtskraftgewerbe
    (unterliegen einer besonderen Bewilligungspflicht  – Liste § 95-Gewerbe)
  • Teilgewerbe
    (Nachweis der Befähigung auf vereinfachte Art – Liste Teilgewerbe – Liste Teilgewerbe)